Zusammenschluss zweier Kindertagespfegepersonen

Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei qualifizierten Kindertagespflegepersonen (KTPP) in kindgerechten Räumlichkeiten. Beide KTPP arbeiten jeweils als freiberufliche Selbstständige. Dabei hat jede KTPP eine eigene Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder und ihre eigenen Verträge mit den jeweiligen Familien. Das bedeutet, die Verträge sind personenbezogen. Daraus folgt, dass die Aufsichtspflicht des jeweiligen Kindes auch bei der KTPP liegt, mit der die Familie den Betreuungsvertrag geschlossen hat. 




Ich biete meine Betreuung in gemeinsam angemieteten Räumlichkeiten mit den Rehkids von Kimberly Rehla an. Sie ist ebenfalls staatlich anerkannte Erzieherin, Fachkraft für Frühpädagogik und arbeitet bereits seit 2020 als KTPP. Wir haben ein ähnliches Bild vom Kind und eine übereinstimmende pädagogische Haltung. Ich freue mich sehr auf unsere gemeinsame Zeit und eine ergänzende Zusammenarbeit.